Pressemeldung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss „Wohlfahrtsverbände“ hat heute den Geschäftsführer des AWO-Landesverbandes M-V, Bernd Tünker, angehört.
Im Anschluss erklärt der Obmann im Ausschuss für die SPD-Landtagsfraktion, Dirk Stamer:
„Der Zeuge konnte ausführlich darlegen, welche Kontrollmechanismen dafür sorgen, dass öffentliche Gelder, die an die Wohlfahrtsverbände ausgereicht werden, auch ihren Förderzweck erfüllen. Dennoch konnte es dazu kommen, dass der Geschäftsführer eines AWO-Kreisverbandes über Jahre hinweg überhöhte Gehaltszahlungen erhielt. Das lag aber offensichtlich nicht an dem Kontrollsystem, sondern daran, das haben auch die Gerichte festgestellt, dass das Vier-Augen-Prinzip bei der Vertragsgestaltung gegen alle Regeln verletzt worden ist. So müssen wir feststellen, dass auch ein ausgeklügeltes Kontrollsystem mit krimineller Energie hintergangen werden kann. Solches Handeln kann mitunter das ganze System in Misskredit bringen. Sowohl die AWO, als auch die Politik haben dennoch aus den Vorgängen ihre Lehren gezogen. Die AWO hat sich einen Governance-Kodex gegeben, die Landesregierung hat ein Wohlfahrtsgesetz auf den Weg gebracht, um so größtmögliche Transparenz in die Mittelvergabe zu bringen.
Nicht vom Tisch ist jedoch der Konflikt zwischen dem AWO-Landesverband und dem Landesrechnungshof. Wie wir heute erfahren konnten, gab es bei der Prüfung der Mittelverwendung unterschiedliche Rechtsauffassungen bei AWO und Landesrechnungshof über einzelne Formulierungen. Dass solch ein Streit einen Untersuchungsausschuss rechtfertigt, kann ich nicht erkennen. Weder Parlament, noch Landesregierung haben Anteil an diesem Konflikt.“