Der Untersuchungsausschuss „Wohlfahrt“ hat heute mit den Stimmen der SPD und CDU-Koalitionsfraktionen dem Abschlussbericht zugestimmt. Dazu erklärt Dirk Stamer, Obmann der SPD-Fraktion:

Untersuchungsgegenstand abgearbeitet – juristische Aufklärung muss weitergehen

„Eine wichtige Erkenntnis hat der Untersuchungsausschuss gebracht:
Das Handeln des Sozialministeriums hat bei der Sozialverbands-Förderpraxis jederzeit auf einem rechtlich korrekten Fundament gestanden. Es ist kein Fehlverhalten in der Förderpraxis und somit bei der politischen Führung greifbar. Nach der dreieinhalbjährigen Untersuchungszeit und dem laufenden Gerichtsprozess gegen zwei hauptamtliche AWO-Mitarbeiter ist jedoch sehr klargeworden: Wir müssen das wichtige soziale und gesellschaftliche Wirken und Engagement der Wohlfahrtsverbände gegen die kriminellen Auswüchse Einzelner besser schützen. Jedoch haben die jetzt noch angeprangerten Missstände nichts, aber auch gar nichts mit der wichtigen sozialen und gemeinwohlorientierten Arbeit der Wohlfahrtsverbände zu tun. Sozialverbände, die Steuergeld missbräuchlich verwendet haben, müssen mit Rückforderungen und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.”

“Überdeutlich wurde auch heute wieder die perfide Intension der AfD-Fraktion: Es geht ihr nicht um Aufklärung, sondern um parteipolitische Instrumentalisierung und puren Eigennutz. Dafür ist ihr kein Mittel zu schäbig. Sie diskreditiert Politiker*innen anderer Fraktionen und der Regierung, deklariert Unterstellungen als Tatsachen und vermischt Sachverhalte, die nichts miteinander zu tun haben. Dabei gehört es zum Respekt vor der Arbeit der vielen Rechtschaffenen und Ehrenamtlichen sie nicht unter Generalverdacht zu stellen, weil sich einige wenige Hauptamtliche mutmaßlich bereichern.

Der Untersuchungsausschuss selbst hat bereits mehr Transparenz in der Förderpraxis gebracht. Im vergangenen Jahr wurde das Wohlfahrtsgesetz verabschiedet, um die Förderung der Wohlfahrtsverbände transparenter und mit detaillierten Kontrollen zu gestalten.

Die Wohlfahrtsverbände sind wertvolle Anker- und Anlaufstellen für die Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Deshalb dürfen wir nicht zulassen, dass das Fehlverhalten Einzelner den Ruf und die gemeinwohlorientierte Arbeit der Sozialverbände beschädigen. Die vorgebrachten Vorwürfe aus den Jahren 2010 bis 2016 sind die mutmaßliche Bereicherungsmentalität Einzelner. Darum ist bei der weiteren Aufklärung gegen die beiden Personen des Kreisverbandes Awo Müritz die Strafjustiz gefordert. Bewahrheitet sich der Missbrauch muss das Gericht ohne Ansehen der Person konsequent urteilen und empfindlich bestrafen.“

Awo: Untersuchungsgegenstand abgearbeitet – juristische Aufklärung muss weitergehen
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