Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrechts

 

Pressemeldung der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern:

 

Der Landtag hat sich in erster Lesung mit der Novelle des Hochschulgesetzes beschäftigt.
Dazu erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dirk Stamer:

„Ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf alles in allem für sehr gelungen und denke, dass er die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen, die Internationalisierung und Zukunftsfähigkeit der Hochschulen sowie Forschung und Lehre verbessern wird. Ganz besonders am Herzen liegt mir die Regelung, dass neue Arbeitsverträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren abgeschlossen werden, wenn sie eine Promotion zum Ziel haben. Dies schafft für die Promovierenden Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Promotion und ihrer Lebensplanung. Hier kann ich mir einen positiven Effekt auf die Zufriedenheit und somit die Qualität vorstellen. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die mit dem Ziel der Promotion angestellt sind, sollen einen fest vereinbarten Zeitraum ihrer wöchentlichen Arbeitszeit vertraglich vereinbart für ihre Promotion aufwenden können. Dies halte ich für sehr gute Neuerung, da es leider häufiger der Fall ist, dass Doktoranden die Zeit für die eigene Promotion nicht finden, da andere Aufgaben des operativen Geschäfts sie daran hindern.

Sehr am Herzen liegt mir auch die Neuregelung bezüglich der Lehrbeauftragten, um Missbrauch und Ausbeutung zu verhindern. Die Attraktivität der Hochschulen als Arbeitgeber wird durch diesen Gesetzentwurf massiv gestärkt.“

🎞 Youtube-Link zur Rede: youtu.be/EbYzSHORXg4

🎞 in meinem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC1f3zILvX3ULbJlVXyvUM0A?view_as=subscriber

Novelle des Hochschulgesetzes bringt wesentliche Verbesserungen
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