Mecklenburg-Vorpommern soll noch attraktiver für hochqualifiziertes Fachpersonal und Studenten werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in der Novellierung des Landeshochschulgesetzes die im folgenden genannten Schwerpunkte gesetzt. Diese sind das Ergebnis von vielen Anhörungen von Hochschul-Angestellten durch den Landtag und den Bildungsausschuss des Landes.
Schwerpunkte des neuen Landeshochschulgesetzes
- Frauenförderung durch Quotenregelung und Berufung eines Gleichstellungsbeauftragten
- Kooperative Promotionsverfahren zwischen Unis und Fachhochschulen, um guten FH-Studenten eine Promotion zu ermöglichen
- eine gesetzliche Verpflichtung zur wissenschaftlichen Redlichkeit und damit einhergehend die Möglichkeit zur Ahnung von Verstößen gegen die wissenschaftliche Redlichkeit
- Abschluss einer Qualifizierungsvereinbarung zwischen Doktoranden und Betreuern, um eine Betreuung der Doktoranden durch die Doktorväter zu gewährleisten
- die Promotions- und Beschäftigungsphase werden zusammengerechnet auf neun statt bisher sechs Jahre verlängert
- Arbeitsverträge mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren, wenn die Anstellung eine Promotion zum Ziel hat
- diese Arbeitsverträge regeln auch, dass die Doktoranden ein festes Kontingent an Arbeitszeit für Promotion zur Verfügung gestellt bekommen
- die Einführung der Tenure-Track-Professur, einer Juniorprofessur für herausragende Wissenschaftler*innen
- Restriktionen bei der Vergabe von Lehraufträgen für an der Hochschule nebenberuflich tätiges Personal, um die Mitarbeiter vor Überlastung und Ausbeutung zu schützen
- mehr Spielraum der Hochschulen bei Bleibeverhandlungen, um gutes wissenschaftliches Personal besser an das Land MV zu binden
Ich freue mich sehr, dass viele wichtige Anliegen der Hochschul-Mitarbeiter gehört wurden und in das neue Landeshochschulgesetz einfließen konnten. So wird es uns gelingen, hochqualifiziertes Personal in Mecklenburg-Vorpommern auszubilden und hier im Land halten zu können.
Anhörungen zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes