Sozialdemokraten teilen Sorgen und Nöte um das Sommersemester 2020 – Studieren muss aber möglich sein

Zum derzeit verbreiteten offenen Brief der Studierendenschaften in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dirk Stamer:

Sommersemester 2020„Der Brief zeigt, dass die Auswirkungen der Corona-Krise auch im Hochschulbereich beträchtlich sind. Selbstverständlich habe ich Verständnis für die Sorgen und Nöte der Studierenden angesichts der aktuellen Lage. Und auch für mich steht fest, dass den Studierenden durch die aktuell geltenden Einschränkungen kein Nachteil entstehen darf.

Studieren muss nach Auffassung der SPD-Fraktion MV aber auch im Sommersemester 2020 möglich sein. Dafür bereiten sich die Hochschulen und Universitäten im Land bereits auf ein breiteres Angebot für die digitale Lehre vor, die im Verlauf des Semesters natürlich wieder analogisiert werden kann, wenn die Bedingungen es zulassen.

Prüfungen müssen auch im Sommersemester 2020 stattfinden. Dies ist schon allein deshalb notwendig, um potenziellen Absolventinnen und Absolventen den geplanten Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Ob man gegebenenfalls spezielle Regeln für Freiversuche oder Wiederholungsprüfungen zur Leistungsverbesserung zulässt, kann sicher überdacht werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass es zu einer Beliebigkeit des Prüfungswesens führt, was unter Umständen einer Abwertung der Studienergebnisse im Vergleich zu anderen Hochschulen gleichkommen könnte.

Die Frage die Existenzsicherung halten wir Sozialdemokraten ebenfalls für sehr wichtig und können die Argumente der Studierenden nachvollziehen. In diesem Zusammenhang halten wir es aber für zielführend, bundeseinheitliche Regelungen über das Bafög anzustreben. Eine erste Maßnahme sollte sein, dass Sommersemester 2020 bundesweit nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, um die Bafög-Zahlungen nicht vor dem möglicherweise durch Corona verschobenen Studienende auslaufen zu lassen. Daneben könnte man die Grenzwerte für das Bafög-Anrecht senken, um Studierenden, die ihr Studium bisher über Nebenjobs finanzierten, auch den Bezug von Bafög zu ermöglichen.“

Studierenden darf durch die Corona-Krise kein Nachteil entstehen
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